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Kategorien >  Microwellen / Hochleistungsmicrowellen >  Merry Chef > Merrychef Gewerbliche Mikrowelle MD 1400

Merrychef Gewerbliche Mikrowelle MD 1400

Standort Informationen

Land: Deutschland
PLZ: 35745
Ort: Herborn
Anzeigennummer: 8125
Preis: 499.00 €
Versandkosten: 13.50 €
Käufer zahlt Frachtkosten
Restzeit: -66 Tag(e)
Verkäufer: manitowoc (1)
angemeldet seit 2010 als Händler

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Weitere Angaben zum Produkt

Allgemeine Angaben
Menge: 1 Stück
Zustand: Gebraucht
Maße und Größen
Breite: 52 cm
Höhe: 36 cm
Tiefe: 44 cm
Leistungs- und Verbrauchsangaben
Netzspannung: 230 Volt

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Produktbeschreibung Merrychef Gewerbliche Mikrowelle MD 1400

Technisch geprüftes Gebrauchtgerät

Die Mikrowelle ist ideal geeignet für die Zubereitung individueller Portionen und geringer Mengen.

-Ergonomische, einfach zu reinigende Bedienelemente

-10 Programmplätze mit mehrstufiger Programmierung

-"MultiPortion"-Funktion

-Leistungsstufen: 100%, 75%, 50% und Auftauen

-Ausgangsleistung: 1400 Watt

-Fassungsvermögen: 23 Liter

-Gewicht: 30 kg

-Listenpreis: € 1.390,00

zzgl. MwSt.

Änderungen & Irrtümer bzgl. der Bilder, Preis, Lieferzeit sowie Artikelbeschreibung vorbehalten.

Rechtlich Verantwortlicher für dieses Angebot

Manitowoc Deutschland Gmbh
Alexander Moos
Auf der Weih 11
35745, Herborn

Deutschland

Umsatzsteuer ID: DE 123 241 625

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Manitowoc Deutschland GmbH

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für alle uns erteilten Aufträge gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen.
Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäfte mit dem
Kunden.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroff en werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot und Auftrag
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.
(2) Verträge und sonstige Vereinbarungen kommen nur durch unsere
schriftliche Bestätigung zustande.
(3) Technische Änderungen behalten wir uns vor.
§ 3 Unterlagen
(1) Übergebene Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten werden nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. Kataloge, Prospekte etc. enthalten nur annähernde
Angaben und vermögen Beanstandungen des Kunden nur
dann zu begründen, wenn sie zum Bestandteil eines Vertrags oder
einer Vereinbarung zwischen den Parteien gemacht werden.
(2) Eigentums- und Urheberrechte an allen dem Kunden überlassenen
Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Muster
und sonstige Unterlagen verbleiben bei uns. Solche Unterlagen dürfen
ohne unsere besondere schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich
gemacht werden und sind auf unser Verlangen unverzüglich
zurückzugeben.
§ 4 Lieferung und Gefahrenübergang
(1) Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, erfolgen unsere
Lieferungen gemäß den Incoterms 2000 und nach unserer Wahl ab
Werk oder Lager, hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager
eines Dritten handeln.
(2) Ein verbindlicher Liefertermin ist nur vereinbart, wenn er von uns
schriftlich als solcher bestätigt wird. Voraussetzung für einen verbindlichen
Liefertermin ist die ordnungsgemäße Beibringung sämtlicher
vom Kunden zu beschaff enden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben
sowie der Klärung technischer Fragen, wie z. B. Anschlußwerte,
Maße etc. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist oder sollte
nachträglich eine geänderte Auftragsausführung vereinbart werden,
haben wir sich hieraus ergebende Verzögerungen nicht zu vertreten
und der Liefertermin ist in angemessenem Maße anzupassen.
(3) Ein verbindlicher Liefertermin gilt als eingehalten wenn die Ware an
diesem Termin an die angegebene Lieferadresse versendet wird. Die
Einhaltung des Liefertermins setzt die pünktliche Erfüllung der Verpfl
ichtungen des Kunden einschließlich des pünktlichen Eingangs etwa
vereinbarter Anzahlungen oder Vorauszahlungen voraus.
(4) Der Liefertermin wird angemessen angepasst bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung,
sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse die wir nicht zu vertreten
haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung
oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfl uss
sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.
(5) Im Falle des von uns zu vertretenden Lieferverzugs kann der Kunde nur
nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens vier Wochen
mit ausdrücklicher Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten.
Schadenersatzansprüche sind unter Berücksichtigung der Einschränkung
in §7 (6) ausgeschlossen.
(6) Teillieferungen und -leistungen durch uns sind zulässig und werden
mit deren Ausführung berechnet.
(7) Eintransport, Montagearbeiten und Inbetriebnahmen beim Kunden
werden von uns nicht vorgenommen und gehören nur bei ausdrücklich
schriftlicher Sondervereinbarung zum Lieferumfang.
(8) Bei Annahmeverzug oder nicht rechtzeitigem Abruf durch den Kunden
sind wir, unbeschadet unseres Erfüllungsanspruchs sowie weiterer
Rechte, berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen wie etwa Einlagerung etc. ersetzt zu
verlangen. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die
Gefahr der Ware auf den Kunden über.
(9) Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht in jedem Fall spätestens bei Übergabe an die Transportperson
auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon wer die Frachtkosten
trägt. Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn
Waren auf Wunsch des Kunden eingelagert werden.
(10) Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grund, den
der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, auf Kosten
und Gefahr des Kunden, die Ware nach billigem Ermessen einzulagern,
alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachteten Maßnahmen zu
treff en und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich in EURO und soweit nicht anders geregelt,
bei Lieferung ab Werk. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den
Preisen eingeschlossen und wird für deutsche Kunden in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Maßgeblich für die Preisberechnung ist der am Tage der
Lieferung bzw. Leistungserbringung gültige Preis.
(2) Bei Aufträgen, deren Durchführung einen Zeitraum von drei Monaten
übersteigt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu ändern,
wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen,
eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf
Verlangen nachweisen.
(3) Auftragsänderungen auf Wunsch des Kunden, die nach unserer Auftragsbestätigung
zugehen, werden gesondert berechnet.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis für Waren und
Dienstleistungen im Voraus oder per Nachnahme zu zahlen. Bei ausländischen
Kunden kann die Vorauskasse mit unserer Zustimmung
gegen Vorlage eine bankbestätigten Akkreditivs ersetzt werden. Die
Kosten für das Akkreditiv gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Auch bei individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen behalten
wir uns die Vorauszahlung des vereinbarten Kaufpreises vor. Dies gilt
insbesondere für den Fall, dass vor Abschluß des Vertrages erkennbar
wird, dass der Anspruch auf Kaufpreiszahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit
des Kunden gefährdet ist. Eine solche Gefährdung des
Anspruchs auf Kaufpreiszahlung liegt insbesondere vor, wenn die Warenkreditversicherung
die für den Auftrag erforderliche Deckungssumme
nicht umfasst. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass wir erst
nach Vertragschluss von der mangelnden Leistungsfähigkeit Kenntnis
erlangen. Wird die Vorauszahlungsforderung vom Kunden nicht erfüllt,
so können wir ohne Begründung einer Entschädigungsverpfl ichtung
vom Vertrag zurücktreten.
(6) Alle Zahlungen haben ausschließlich an uns oder an das in unserer
Rechnung genannte Bankkonto porto- und spesenfrei zu erfolgen.
Zahlungshalber, also nicht als Zahlungserfüllung, nehmen wir nur nach
vorheriger Vereinbarung Zahlungsanweisungen, Schecks und insbesondere
Wechsel an. Einziehungskosten, Wechsel- und Diskontspesen
werden dem Käufer belastet.
(7) Die Aufrechnung oder die Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts
bei nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
des Kunden sind ausgeschlossen. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist auch insoweit ausgeschlossen, als Gegenansprüche
des Kunden nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
(8) Bei verspäteter Zahlung bzw. im Falle der Nichterfüllung berechnen
wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a.. Die
Geltendmachung eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens
behalten wir uns vor.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher im Rahmen der Geschäftsbeziehung
bestehenden Forderungen vor.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte im
normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns
in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages einschließlich
Umsatzsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware
ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde
bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung berechtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon
unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange
der Kunde seinen Zahlungsverpfl ichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere
kein Antrag auf Eröff nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt.
(3) Verarbeitung und Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets
im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass hieraus eine Verbindlichkeit
für uns erwächst. Sofern die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
wertanteilsmäßig (vereinbarter Kaufpreis) an der neuen Sache.
(4) Der Kunde ist verpfl ichtet die Vorbehaltsware pfl eglich zu behandeln
und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und
zufälligen Untergang (insbesondere Feuer und Wasser) ausreichend
zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.
Seine Ansprüche aus den Versicherungen tritt er bereits jetzt an uns
ab.
(5) Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Bei Zugriff Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen.
(6) Soweit der Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung aufgrund
nicht abdingbarer ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam
oder undurchsetzbar sein sollten, gelten die dem Eigentumsvorbehalt
oder der Forderungsabtretung in diesem Bereich entstehenden
Sicherheiten als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden
erforderlich, hat er alle Maßnahmen zu treff en, die zur Begründung
und zur Erhaltung der Sicherheit erforderlich sind.
(7) Soweit der Wert aller unserer Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um 20 % übersteigt, geben wir einen entsprechenden
Teil der Sicherungsrechte frei.
§ 7 Mängelrüge, Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Der Kunde ist verpfl ichtet, off ensichtliche Mängel unserer Lieferung
oder Werksleistung unverzüglich nach Leistungserbringung, nicht
off ensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich
zu rügen und zu spezifi zieren. Mündliche und/oder spätere Mängelrügen
können wir nicht berücksichtigen.
(2) Irrtümer seitens des Kunden bezüglich Richtigkeit und Vollständigkeit
der uns zur Auftragsdurchführung etwa übergebenen Vorlagen, der
mitgeteilten Maße und sonstiger Angaben können eine Mangelhaftigkeit
unserer Leistung nicht begründen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen
von der vereinbarten Beschaff enheit, bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder
Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel inbes. Reiniger, mangelhafter
Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer
äußerer Einfl üsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden
vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder
Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden
Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(4) Mängelansprüche bei neuen Gütern verjähren in zwölf Monaten, bei
gebrauchten Gütern in sechs Monaten nach erfolgter Ablieferung der
von uns gelieferten Ware am Bestimmungsort. Vorstehende Bestimmungen
gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend
vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung
einzuholen. Der Mängelanspruch erstreckt sich, soweit nicht
anders vereinbart, ausschließlich auf Teile. Weitere Bestimmungen
beinhalten unsere jeweils gültigen Garantiebedingungen.
(5) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen
Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter
Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.
Der Nachweis des Mangels obliegt dem Kunden. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzanspüche
– vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen
herabsetzen.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen, oder wir schuldhaft
eine wesentliche Vertragspfl icht verletzen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für
die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit
nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung
ausgeschlossen.
§8 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle rechtlichen
Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist Herborn, sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart worden ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
(4) Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt,
vertraglich dazu zu verpfl ichten, diese nach Nutzungsbeendigung
auf deren Kosten nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß
zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe
eine entsprechende Weiterverpfl ichtung aufzuerlegen. Unterlässt es
der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich
zur Übernahme der Entsorgungspfl icht und zur Weiterverpfl ichtung
zu verpfl ichten, so ist der Kunde verpfl ichtet, die gelieferte Ware nach
Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den
gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu entsorgen. (Diese
Bestimmung gilt nicht für Deutschland)
Stand 01 / 2010

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